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Aus der Praxis: Zerstrittene Erbengemeinschaft

Adobestock Justizia

28. Mai 2020

Das Erbrecht ist komplex und birgt zahlreiche Stolpersteine, die mitunter vollkommen unbeabsichtigt zu Streitigkeiten zwischen den Erbberechtigten und damit zu hohen Gerichtskosten führen können. Wie schnell es dazu kommen kann, zeigt auch das folgende Beispiel.

Ein Erblasser hat zwei Erben hinterlassen, eine Tochter im Ausland und einen Sohn in der Schweiz. Der Erbe ist einige Jahre vor dem Tod des Vaters zu diesem in das Elternhaus eingezogen. Die Erben konnten sich über die Teilung fast des ganzen Nachlasses einvernehmlich einigen. Einzig das Elternhaus blieb unverteilt. Der Erbe hat signalisiert, dass er das Elternhaus grundsätzlich übernehmen will. Wahrscheinlich hatte er jedoch Schwierigkeiten, die Auszahlung seiner Schwester zu finanzieren. Jedenfalls hat der Erbe den Kontakt zur Erbin plötzlich und ohne Grundangabe abgebrochen. Stattdessen hat der Erbe weiter im Elternhaus gewohnt, eine Einliegerwohnung vermietet und den Mietzins bezogen. Derweil hat der Wert des Elternhauses kontinuierlich zugenommen.

Nach mehreren Jahren hat die Erbin einen Anwalt beigezogen. Auf dessen Schreiben hat der Erbe nicht reagiert. Schliesslich hat die Erbin eine Erbteilungsklage
betreffend das Elternhaus gegen ihren Bruder einreichen müssen. Nach einem mehrjährigen Prozess mit hohen Kosten, unter anderem für Schätzungsgutachten sowie Gerichts- und Anwaltskosten, wurden die Erträge des Erben seit dem Ableben des Vaters geteilt, das Elternhaus versteigert und der Verkaufserlös unter den Erben verteilt.

Durch eine umfassende Nachlassplanung unter Einbezug der zwei Erben hätte der Erblasser allenfalls das Elternhaus bereits zu Lebzeiten auf den Erben übertragen und die Erbin auszahlen können. Nach dem Tod des Erblassers hätten sich die Erben gemeinsam beraten, über alle Aspekte der Teilung des Elternhauses austauschen und eine  einvernehmliche Lösung suchen können. Jedenfalls hätte viel Ärger und Geld für den anschliessenden Prozess gespart werden können.

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