Back
Close

Immobilienkauf: Die Reservationsvereinbarung

Vertrag

14. Juni 2021
Von Jörg Janser

Für Kaufinteressenten als auch Verkäufer stellt die Reservationsvereinbarung eine wichtige Hürde innerhalb des Immobilienkaufs dar. Sie statuiert die Absichtserklärung beider Vertragsparteien für eine möglichst baldige, rechtlich bindende Vertragsbeurkundung.

Der Kauf einer Immobilie ist mitunter ein langwieriger Prozess. Der Markt muss durchsucht, Angebote geprüft und verglichen, Besichtigungstermine vereinbart und wahrgenommen sowie diverse Abklärungen im Vorfeld vorgenommen werden. Ist das Traumhaus oder die Wohnung dann gefunden, gilt es, schnell zu reagieren. Andernfalls könnte ein anderer den Kaufzuschlag der Immobilie erhalten. Aufgrund der grossen Nachfrage nach Wohneigentum und Mehrfamilienhäusern und des geringen Angebotes – insbesondere in Zürich und Zug – ist eine gewisse Entschlussfreudigkeit daher unabdingbar. Mit einer Reservationsvereinbarung können Kaufinteressenten davon ausgehen, dass die gewünschte Immobilie bald zum erhofften Eigenheim wird. Als Makler stellen wir sicher, dass das zum Verkauf stehende Haus oder die Wohnung während einer festgelegten Frist keinem anderen präsentiert wird. Diese Garantie ist mit einer Reservationsgebühr verbunden, die sich je nach Objektart zwischen zwei bis drei Prozent des Kaufpreises bewegt und beim endgültigen Kaufabschluss verrechnet wird.

Wem dient die Reservationsvereinbarung?

Die Reservationsvereinbarung ist in erster Linie eine Kaufzusage oder Absichtserklärung der involvierten Vertragsparteien. Sie ist rechtlich nicht bindend, sondern dient vielmehr als Basis für den späteren Kaufvertrag. Die Reservationsvereinbarung beinhaltet die wichtigsten Elemente des Kaufvertrags. Dazu zählen unter anderem die Namen des Käufers und Verkäufers, Angaben zum Verkaufsobjekt (Grundstücksnummer, Miteigentum, Dienstbarkeiten etc.), zum Kaufpreis, den Zahlungsmodalitäten, allfälligen Fristen und anderweitigen Vereinbarungen, wie beispielsweise die geregelte Übergabe des Objekts sowie weitere vertragsrelevante Punkte.

Zusammengefasst: Die Reservationsvereinbarung beinhaltet die wichtigsten vertraglichen Aspekte und gilt als Meilenstein beim Erwerb eines Eigenheims oder einer Renditeliegenschaft. Ist die Reservationsvereinbarung unterzeichnet, ist die Ziellinie nah.