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Bauland

Wir finden für Sie geeignetes Bauland. Dieses weisen Kommunen und Gemeinden als solches aus, weil es die natürlichen und juristischen Voraussetzungen einer Bebauung erfüllt. Das Bauland kann ein einzelnes Grundstück sein, jedoch katasterrechtlich auch aus mehreren Grundstücken bestehen.

 

Wie entsteht Bauland?

Das Bauland entsteht, wenn es bautechnisch erschliessungsfähig ist und bei entsprechendem Interesse der Ausweis als Bauland erfolgt. Rein juristisch erwirbt ein Grundstück Baulandqualität durch einen qualifizierten Bebauungsplan in einem ausgewiesenen Gebiet oder als Baulücke, die besteht. In diesem Fall wurde ein grösseres Areal schon früher als Bauland ausgewiesen, aber nicht vollständig bebaut. Auch durch einen Abriss oder Rückbau kann eine Baulücke entstehen. Weiter müssen wir ausgewiesenes und erschlossenes Bauland unterscheiden. In juristischer Hinsicht ist der Ausweis als Bauland bedeutsamer, denn für die Erschliessung gibt es prinzipiell keine Hindernisse. Der Ausweis als Bauland erfolgt aufgrund kantonaler Baugesetze. Diese müssen die Kantone verfassungsgemäss als Voraussetzung ihrer Raumplanung erlassen.

 

Bauland: Regelungen in einzelnen Kantonen

Wenn wir nach Bauland Ausschau halten, müssen wir die Besonderheiten kantonaler Regelungen zum Bauland beachten. Auch in einzelnen Kommunen und Gemeinden unterscheiden sich die Vergaberichtlinien für Bauland teilweise erheblich. Das liegt an den Bebauungsplänen, die wiederum von unterschiedlichen infrastrukturellen Entwicklungen abhängen. Wir beobachten daher in einzelnen Orten und Regionen die Verfahren zum Ausweis von Bauland genau. Durch unser Netzwerk sind wir gut darüber informiert, wo demnächst Bauland ausgewiesen werden könnte. Dadurch sind auch Schnäppchen beim Bauland möglich. In den kantonalen Raumplanungsgesetzen sind Regelungen zur Baulandumlegung enthalten. Die Kantone sind zwar beim Raumplanungsrecht an das übergeordnete Bundesgesetz gebunden, doch sie haben Spielräume. Gerade der Regelungsumfang und die Begrifflichkeiten zum Bauland weichen teilweise deutlich voneinander ab. Solche Feinheiten beachten wir, wenn wir nach Bauland für Sie suchen.

 

Bauland erschliessen

Damit Sie wirklich bauen können, muss das betreffende Grundstück erschlossen werden. Ohne Erschliessung erhalten Sie keine Baugenehmigung. Es gehören dazu die verkehrsmässige Erschliessung, also Strassenbau, Gehwege und Straßenbeleuchtung, die technische Erschliessung, also der Anschluss Ihres Grundstücks an die Netze für Strom, Gas, Wasser, Abwasser und Telekommunikation, und manchmal auch die bodentechnische Erschliessung. Ein Grundstück kann zwar prinzipiell zum Bauen geeignet und dementsprechend ausgewiesen sein, doch der Untergrund kann Altlasten enthalten und daher eine Sanierung benötigen. Solche Probleme können sich erst während der Bauphase herausstellen. Es ist möglich, solche Belastungen im Vorfeld durch ein Gutachten zu klären. Dieses kostet allerdings den Auftraggeber, also den Baulandinteressenten, zusätzliches Geld. Falls diesbezügliche Bedenken bestehen, beraten wir Sie im Vorfeld und evaluieren alle Informationen, die wir von der Behörde und aus der Nachbarschaft erhalten können.